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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2026

Entwurf, noch nicht final. Diese AGB sind auf Wieausgefuchst zugeschnitten (Foto, Film, Social Media, Web), aber noch nicht anwaltlich geprüft. Vor allem die Angaben zur Umsatzsteuer, die Nutzungsrechts-Stufen und die Ausfallpauschalen in § 8 sollten mit euren tatsächlichen Konditionen abgeglichen werden. Bitte den Inhalt vor dem Go-Live auf den aktuellen Stand bringen und juristisch (z. B. eRecht24 / Anwalt) prüfen lassen.

Verwender dieser AGB

Wieausgefuchst | Fabian Müller (Einzelunternehmen)
Mühlental 16, 38855 Wernigerode, Deutschland
E-Mail: info@wieausgefuchst.de · Telefon: +49 152 07048156
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE415994671

§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Wieausgefuchst | Fabian Müller („Agentur“) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden („Kunde“) in den Bereichen Fotografie, Film und Video, Social Media, Websites und Shops sowie Grafik und Branding. Die Agentur erbringt ihre Leistungen vorrangig gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Bei Verbrauchergeschäften, etwa Hochzeits- und Familienreportagen, gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften vorrangig; § 15 bleibt unberührt.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen wie Angebot, Projektvertrag oder Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen AGB; diese AGB ergänzen sie.

§ 2 Vertragsschluss und Textform

Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots in Textform, durch Unterzeichnung eines Vertrags oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden. Rechtserhebliche Erklärungen wie Mängelanzeigen, Fristsetzungen und Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, etwa per E-Mail.

§ 3 Leistungsgegenstand und Änderungen

Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Businessfotografie, Produkt- und Eventfotografie, Imagefilm und Videoproduktion, Drohnenaufnahmen, Social-Media-Betreuung und -Inhalte, Konzeption und Umsetzung von Websites und Shops sowie Grafik und Branding.

Die Agentur schuldet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Rechtsberatung, insbesondere nicht in Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzfragen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, etwa Reichweiten, Suchmaschinenpositionen, Follower- oder Verkaufszahlen, ist nicht geschuldet, da er von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur abhängt.

Bei Websites ist die Darstellung in den zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Hauptversionen der gängigen Browser sowie auf gängigen mobilen Endgeräten geschuldet. Eine Kompatibilität mit veralteten Browsern oder Betriebssystemen wird nicht geschuldet.

Änderungswünsche: Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert angeboten und abgerechnet. Sie werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung mindestens in Textform beauftragt wurden und der Kunde vorab über die voraussichtlichen Kosten informiert wurde.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereit, etwa Texte, Logos, Produktdaten, Ansprechpartner sowie Zugänge zu Hosting, Domain und Social-Media-Konten. Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson für Freigaben.

Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung der von ihm gelieferten Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt. Soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat, stellt er die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten oder Vorgaben geltend gemacht werden, und ersetzt die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

Kommt der Kunde seiner Mitwirkung nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand wird nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Die Agentur darf Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung pausieren.

§ 5 Produktionstermine, Wetter und Ausfall

Termine für Foto- und Filmproduktionen werden verbindlich vereinbart. Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Motive, Räume, Personen und Genehmigungen zum Termin verfügbar sind.

Wetterabhängige Produktionen wie Außenaufnahmen und Drohnenflüge können von der Agentur bis spätestens am Vortag verschoben werden, wenn die Witterung eine Produktion in der vereinbarten Qualität nicht zulässt oder einen Drohnenflug rechtlich oder sicherheitstechnisch ausschließt. Es wird gemeinsam ein Ersatztermin gesucht; weitere Ansprüche entstehen dadurch nicht.

Absage durch den Kunden: Eine Terminabsage gilt als Kündigung im Sinne von § 14. Bei Absage bis 14 Tage vor dem Termin fallen keine Kosten an. Bei Absage zwischen 14 und 3 Tagen vor dem Termin werden 30 Prozent des vereinbarten Produktionshonorars fällig, danach 50 Prozent. Nachweislich angefallene und nicht vermeidbare Fremdkosten wie Reise, Miete oder Studio werden zusätzlich erstattet, soweit sie nicht bereits von der Pauschale erfasst sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann die Agentur einen Termin aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht wahrnehmen, benennt sie unverzüglich einen Ersatztermin oder, soweit zumutbar und vereinbart, eine gleichwertige Vertretung. Bei Terminen, die nicht nachholbar sind, etwa Hochzeiten, beschränkt sich die Haftung auf § 11.

§ 6 Persönlichkeitsrechte, Genehmigungen, Drohnenflug

Der Kunde stellt sicher, dass alle abgebildeten Personen in die Aufnahme und die vereinbarte Verwendung eingewilligt haben (§ 22 KunstUrhG, Art. 6 DSGVO). Bei Mitarbeitenden, Minderjährigen und Gästen liegt die Einholung der Einwilligung beim Kunden. Die Agentur stellt auf Wunsch ein Muster bereit; die rechtliche Verantwortung verbleibt beim Kunden.

Für Aufnahmen auf fremdem Grund, in geschützten Gebäuden oder bei geschützten Werken holt der Kunde die erforderlichen Dreh- und Nutzungsgenehmigungen ein.

Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden EU-Drohnenverordnung und der Luftverkehrs-Ordnung. Erforderliche behördliche Erlaubnisse, Zustimmungen von Grundstückseigentümern und die Einhaltung von Flugverbotszonen sind Voraussetzung der Leistung. Ist ein Flug aus Rechts-, Sicherheits- oder Witterungsgründen nicht möglich, gilt § 5 entsprechend.

§ 7 Abnahme

Werkleistungen wie Websites, Designs sowie fertige Foto- und Videoprodukte sind nach Fertigstellung abzunehmen. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme oder meldet Mängel in Textform konkret und nachvollziehbar.

Die Agentur weist den Kunden bei Bereitstellung der Leistung in Textform gesondert darauf hin, dass die Leistung als abgenommen gilt, wenn er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Gegenüber Verbrauchern tritt die Abnahmefiktion nur ein, wenn dieser Hinweis erteilt wurde (§ 640 Abs. 2 BGB).

Erfolgt innerhalb der Frist keine Mängelmeldung oder nutzt der Kunde die Leistung produktiv, etwa durch Veröffentlichung oder Live-Schaltung, gilt sie als abgenommen. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt. Geschmacksfragen, nachträgliche Änderungswünsche und Detailwünsche zur Bildaussage sind keine Mängel, sondern werden als Änderungswunsch nach § 3 behandelt.

§ 8 Korrekturschleifen und Nachbearbeitung

Soweit nicht anders vereinbart, umfasst die Produktion eine Korrekturschleife je Gewerk. Die Bildauswahl trifft die Agentur nach fachlichen Gesichtspunkten, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Umfang und Stil der Nachbearbeitung ergeben sich aus dem Angebot; eine darüber hinausgehende Bearbeitung wird gesondert abgerechnet.

Rohdaten: Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Aufnahmen, Projektdateien oder Rohschnitte besteht nicht. Die Agentur bewahrt die fertigen Ergebnisse nach Übergabe für 6 Monate auf; danach ist der Kunde für die Sicherung selbst verantwortlich. Eine Archivierungspflicht besteht nicht.

§ 9 Vergütung und Zahlung

Es gilt die Vergütung gemäß Angebot. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Abschlagszahlungen sind zulässig, soweit vereinbart. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.

Laufende Kosten für Leistungen Dritter, etwa Lizenzen, Schriftarten, Stockmaterial, Hosting, Domains oder Werbebudgets, sind nicht in der Vergütung enthalten und vom Kunden zu tragen. Reise- und Übernachtungskosten für Vor-Ort-Termine werden nach Aufwand berechnet, soweit nicht pauschal vereinbart.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Agentur darf laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich offener Forderungen aussetzen.

§ 10 Nutzungsrechte und Eigenwerbung

Das Urheberrecht an den erstellten Werken verbleibt bei der Agentur beziehungsweise den beteiligten Urhebern. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Ohne abweichende Vereinbarung wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation eingeräumt, einschließlich Website, Social Media, Print und Messe.

Nicht umfasst sind ohne gesonderte Vereinbarung die Weitergabe an Dritte, die Unterlizenzierung, der Weiterverkauf sowie die Nutzung durch verbundene Unternehmen. Eine Bearbeitung der Werke, die den Werkcharakter verändert, etwa starke Beschnitte, Farbumbau oder Montagen, bedarf der Zustimmung der Agentur.

Eigenwerbung: Die Agentur darf die erstellten Arbeiten sowie den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken nennen und zeigen, insbesondere auf der eigenen Website, in Social Media und in Bewerbungsunterlagen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; die Agentur entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist. Vertrauliche oder erkennbar sensible Inhalte sind davon von vornherein ausgenommen. Sind auf den Aufnahmen der Kunde als Verbraucher oder andere Personen erkennbar, veröffentlicht die Agentur diese nur auf Grundlage einer gesonderten, jederzeit widerruflichen Einwilligung der abgebildeten Personen.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

Bei Mängeln hat die Agentur zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder verweigert die Agentur sie ernsthaft und endgültig, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur insoweit, als der Schaden bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden ebenfalls eingetreten wäre. Die vorstehenden Absätze zur Haftungshöhe bleiben unberührt.

§ 12 Leistungen Dritter, Hosting und Konten

Soweit die Agentur Leistungen Dritter vermittelt, etwa Hosting, Domains, Schriftlizenzen oder Werbeplattformen, kommt der Vertrag über diese Leistungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Verfügbarkeit und die Leistungen dieser Anbieter haftet die Agentur nicht; die Haftungsregelung in § 11 bleibt unberührt.

Zugangsdaten zu Konten des Kunden werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die beauftragte Leistung verwendet. Der Kunde ändert Zugangsdaten nach Projektende auf eigenen Wunsch selbst.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Seiten beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa bei der Betreuung von Social-Media-Konten oder Websites, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.

§ 14 Kündigung und Projektabbruch

Der Kunde kann den Werkvertrag jederzeit nach § 648 BGB kündigen. Die Agentur behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; sie muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Dauerschuldverhältnisse wie eine laufende Social-Media-Betreuung können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 15 Verbraucher, Widerruf und Streitbeilegung

Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses Recht wird gesondert mit der Widerrufsbelehrung informiert, die zusammen mit dem Muster-Widerrufsformular jedem Angebot beigefügt wird. Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin vereinbart ist, kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Unabhängig davon belehrt die Agentur jeden Verbraucher vorsorglich über das Widerrufsrecht.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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